Schuldenfrei in nur 12 Monaten
Die Insolvenz und die Erteilung der Restschuldbefreiung in Irland und Deutschland unterscheidet sich in einigen wichtigen Aspekten, die für Schuldner in Irland von Vorteil sein können.
In Deutschland werden grundsätzlich alle Forderungen, die zum Zeitpunkt des Antrags auf Restschuldbefreiung bestehen, in das Verfahren einbezogen. Ausnahmen bestehen jedoch für:
– Rückständiger gesetzlicher Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich nicht gewährt hat.
– Deliktische Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen.
– Steuerschulden, sofern der Schuldner wegen einer Steuerstraftat verurteilt wurde. Siehe hierzu §302 InsO
In Irland werden grundsätzlich alle Forderungen, die vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, von der Restschuldbefreiung erfasst.
Dazu gehören auch:
– Deliktische Forderungen
– Steuerschulden jeglicher Art
Nicht erfasst werden hingegen Forderungen aus geschuldetem gesetzlichen Unterhalt. Diese Unterschiede machen die Insolvenz in Irland oft attraktiver für Schuldner, da sie in der Regel schneller abgeschlossen ist, weniger komplexe Verfahrensschritte erfordert und weniger Einkommensbeschränkungen auferlegt
Eine Privatinsolvenz in Irland ist ein strukturierter Prozess, der es Einzelpersonen ermöglicht, ihre Schulden innerhalb kürzester Zeit zu regeln. Hier sind die detaillierten Schritte, die chronologisch erklärt werden:
COMI (Centre of Main Interest):
Einleben und Nachweise:
Nach 6 Monaten Aufenthalt:
Beratung und Vorbereitungen:
Erforderliche Dokumente und Formulare:
Einreichung beim High Court:
Verhandlung und Entscheidung:
Schuldenregulierungsplan:
Entschuldung:
Nach der Insolvenz:
FAQ zur Insolvenz in Irland für Schuldner aus Deutschland. Hier sind die detaillierten Schritte, die chronologisch erklärt werden:
Diese Liste deckt die wichtigsten Fragen ab, die bei der Überlegung einer Insolvenz in Irland für einen deutschen Schuldner aufkommen könnten. Es ist ratsam, zusätzlich rechtlichen und finanziellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle individuellen Umstände berücksichtigt werden.
Willkommen bei Ihrer EU Insolvenz Beratungsagentur, Ihrem verlässlichen Partner für Privatinsolvenzen im Ausland. Unsere Spezialität liegt in der Beratung und Begleitung von Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum, die nach Irland auswandern, um dort vom vorteilhaften Insolvenzverfahren zu profitieren. Irland bietet deutliche schnellere und effizientere Abläufe, die unseren Mandanten eine zügige und unkomplizierte Entschuldung innerhalb 12 Monaten ermöglichen.
Unsere Kernzielgruppe besteht vor allem aus Unternehmern, die mit komplexen rechtlichen Herausforderungen wie §302 InsO, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung konfrontiert sind. Wir verstehen die besonderen Bedürfnisse und Sorgen, die mit diesen Themen einhergehen, und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
In enger Zusammenarbeit mit der renommierten Kanzlei Rieger & Partner nutzen wir unser umfassendes Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung, um Ihre Insolvenz professionell und effizient zu gestalten. Unser internationales Team aus erfahrenen Beratern, Experten, Juristen und Anwälten steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass der gesamte Prozess reibungslos abläuft und Sie schnellstmöglich einen Neustart wagen können.
Unsere Mission ist es, Ihnen eine stressfreie und zügige Entschuldung zu ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie trotz Ihrer finanziellen Schwierigkeiten eine klare Perspektive und neue Chancen erhalten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement – wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in eine schuldenfreie Zukunft.
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und gemeinsam den Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu beschreiten.